Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) kann ein großer Vorteil für alle Beteiligten sein – senkt Stromkosten, erhöht die Unabhängigkeit und steigert langfristig den Wert des Gebäudes. Gleichzeitig gelten jedoch besondere rechtliche Regeln: Wer darf entscheiden? Welche Zustimmung ist nötig? Und wie wird der erzeugte Strom verteilt?
In diesem Leitfaden erfährst du Schritt für Schritt, wie eine PV-Anlage in der Eigentümergemeinschaft erfolgreich beschlossen und technisch umgesetzt wird.
1. Darf eine Eigentümergemeinschaft eine PV-Anlage installieren?
Ja – seit der WEG-Reform 2020 gehören PV-Anlagen zu den sogenannten „privilegierten baulichen Veränderungen“. Das bedeutet:
- Jeder Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, eine PV-Anlage vorzuschlagen.
- Für die Installation reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
- Eine Blockade einzelner Eigentümer ist nur noch selten möglich.
Wichtig: Das Dach gilt in der Regel als Gemeinschaftseigentum. Daher muss die WEG auf jeden Fall abstimmen, auch wenn nur ein einzelner Eigentümer eine Anlage installieren möchte.
2. PV-Anlage für die gesamte WEG vs. Einzelanlagen: Was ist erlaubt?
Variante A: Eine gemeinsame PV-Anlage für alle Eigentümer
Dies ist die häufigste Lösung. Vorteile:
- Kosten werden auf mehrere Parteien verteilt
- Höherer Ertrag durch größere Anlage
- Einfacher Anschluss an das Hausnetz
- Alle Eigentümer profitieren von niedrigen Stromkosten
Die Kosten- und Nutzungsverteilung muss im Beschluss genau festgehalten werden.
Variante B: Einzelanlagen einzelner Eigentümer
Auch möglich – aber technisch oft komplexer:
- Separate Stromkreise müssen geschaffen werden
- Der Eigentümer trägt alle Kosten selbst
- Die WEG entscheidet, wie die Dachfläche vergeben wird
Einzel-PV ist nur sinnvoll, wenn das Dach groß genug ist oder wenige Eigentümer Interesse haben.
3. Welche Mehrheit braucht es für eine PV-Anlage?
Für die Installation einer PV-Anlage auf gemeinschaftlichem Eigentum genügt:
→ Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Das ist eine erhebliche Erleichterung im Vergleich zu früheren Regelungen. Nur in Ausnahmefällen ist eine höhere Mehrheit nötig, z. B. wenn tragende Bauteile verändert werden müssen.
4. Wer zahlt die PV-Anlage in der Eigentümergemeinschaft?
Es gibt drei gängige Modelle:
1. Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen
Standardfall – alle zahlen anteilig nach Wohnungsgröße.
2. Nur Nutzer zahlen
Nur Eigentümer, die Strom beziehen wollen, übernehmen die Kosten. Möglich durch individuellen Vertrag.
3. Externer Betreiber (Pachtmodell)
Ein Dienstleister baut und betreibt die Anlage, die WEG zahlt eine Pacht.
Alle Modelle müssen per Beschluss festgehalten werden.
5. Wie wird der erzeugte Strom verteilt?
- Eigenverbrauch der Eigentümer (am häufigsten)
- Gemeinschaftsstrom – für Treppenhaus, Heizung, Tiefgarage
- Einspeisung ins Netz – mit Vergütung
Die Kombination aus Eigenverbrauch + Einspeisung bietet meistens die beste Wirtschaftlichkeit.
6. Lohnt sich eine PV-Anlage für eine Eigentümergemeinschaft?
In den meisten Fällen: Ja. Die Vorteile sind eindeutig:
- Bis zu 70 % niedrigere Stromkosten
- Wertsteigerung der Immobilie
- Autarkie bei steigenden Strompreisen
- Nutzung von Förderungen möglich
Die größte Herausforderung ist die Organisation innerhalb der WEG – technisch ist die Installation meist problemlos möglich.
7. Fazit: PV-Anlage in der Eigentümergemeinschaft – einfacher als gedacht
Dank der WEG-Reform ist die Installation heute viel leichter umzusetzen als noch vor ein paar Jahren. Mit einem klaren Beschluss, einer fairen Kostenaufteilung und professioneller Umsetzung profitieren alle Eigentümer von dauerhaft niedrigen Energiekosten.
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